Bei welchen Krankheiten ist allenfalls von einer Behandlung abzusehen?

Bei welchen Krankheiten ist allenfalls von einer Behandlung abzusehen? Lesen Sie hier die Antwort:

Bei den folgenden Krankheiten ist von einer Hypnose abzusehen:

• geistige Behinderung
• schwerwiegende psychische Störungen und Erkrankungen (z.B. Psychosen)
• schwerwiegende Erkrankungen des zentralen Nervensystems
• posttraumatische Belastungsstörungen
• Alzheimer und Demenz
• schwere Depression
• Persönlichkeitsstörungen und Geisteskrankheiten
• Epilepsie und ähnliche Anfallserkrankungen
• schwere Kopf- oder Gehirnverletzungen
• schwere Herz- und Kreislauferkrankungen
• vor kurzem überstandener Herzinfarkt oder Schlaganfall
• Diabetes
• Thrombosen
• Einnahme von Psychopharmaka
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